OKTOBER 2016DIE GÖD OÖ GRATULIERT.DR. NORBERT SCHNEDLZUR WAHL!GOD Zeitung Oktober 2016:- 20.10.2016 12:59 Uhr Seite 1SEITE 2InhaltEditorialSeite 3Schöne neue ArbeitsweltSeiten 4–5GÖD BundeskongressSeiten 6–7Zeit für die Pflege von AngehörigenSeiten 8–9Frust, Gewalt, Terror –und wie geht’s weiter?Seiten 10–11Antigewerkschaftlicher Angriff der IHSSeiten 12–13Dezentralisierung der BundesverwaltungSeiten 14–15GÖD Frauen: Es war eimmal…Seite 16Junge GÖD: Treffen in Russland / Outdoor-SeminarSeiten 17–18GÖD Reiseservice: Advent in TirolSeite 19GÖD Reiseservice: GriechenlandSeiten 20–21GÖD Reiseservice: Skiurlaub am Wilden KaiserSeite 22ÖBVSeite 24Liebe Kollegin,lieber Kollege!Der Bundeskongress der GÖDfindet in diesen Tagen statt. Perso -nelle und inhaltliche Weichenstellun-gen erfolgen für die nächsten fünfJahre. Eine umfassende Informationdarüber erhalten Sie im nächstenGÖD-Zentralorgan.Aus OÖ haben wir unsere Forderun-gen platziert und ca. 80 Delegierteaus allen Berufsbereichen werdenam Kongress teilnehmen.Aus dem Bereich des Servicesbieten wir attraktive Mitgliederreisenan. Einerseits die Frühjahrsreisenach Griechenland mit umfassenderBetreuung inkl. Reisestornover-sicherung, andererseits eine attrak-tive Busreise zum Adventmarkt nachTirol sowie die bewährten Ski-Ange-bote .Die GÖD OÖ zählt mit Ende August36.453 Mitglieder und täglich wer-den es mehr.Herzlichen Dank an alle, die uns mitihrer Mitgliedschaft unterstützen.Mit gewerkschaftlichem GrußHubert SteiningerLandessekretärImpressum Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖÖffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 7:45 bis 16:00, Freitag 7:45 bis 13:00Weingartshofstraße 2/5, 4020 Linz | Tel.: 0732 / 654266 - 0 | Fax: 0732 / 654266 - 19 | E-Mail: office@goed-ooe.at | www.goed-ooe.atMedieninhaber:Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Landesvorstand Oberösterreich, 4020 Linz, Weingartshofstr. 2/5, Tel. 0732/65 42 66,office@goed-ooe.at; ZVR-Nummer:576439352Landesvorsitzender:LAbg. Dr. Peter Csar, peter.csar@goed-ooe.atChefredakteur:Werner Gschwandtner, werner.gschwandtner@goed-ooe.atRedakteure:Markus Larndorfer, markus.larndorfer@goed-ooe.at; Hubert Steininger, hubert.steininger@goed.at; Dietmar Stütz, dietmar.stuetz@ooe.gv.at; Josef Kern, josef.kern@polizei.gv.at; Michael Weber, michael.weber@ooe.gv.at; Theresia Poleschovsky, theresia.poleschovsky@ooe.gv.at; Barbara Igler, babsi_igi@gmx.at; Dr.inManuela Stadler, manuela.stadler@gespag.atGrundlegende Richtung:Das GÖD Infomagazin ist ein unabhängiges Medium, das den GÖD Mitgliedern in Oberösterreich kostenlos zurVerfügung gestellt wird. Presseförderungen oder finanzielle Unterstützungen, sei es von öffentlichen Körperschaften (Steuergelder), Parteien,werden und wurden nie in Anspruch genommen. Das Infomagazin entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnungder Gewerkschaft öffentlicher Dienst (Fassung gemäß Beschluss durch den 14. Gewerkschaftstag der GÖD) festgehalten sind.Herstellung: A3 Druck und Werbeservice GmbH; Fotos: Fotostudio Harrer, fotolia, LPD OÖ. Michael Dietrich, Fotoarchiv ÖGB/GÖD OÖ.Unser Mannin WienMarkus Larndorfer ist bereits über ein Jahr-zehnt Mitglied des Landesvorstandes und Prä-sidiums der Gewerkschaft Öffentlicher DienstOÖ und bereits die dritte Periode Vorsitzenderder Landesvertretung Landesverwaltung. Er istverantwortlich für die Finanzen des Landesvorstandes Oberösterreich sowiefür Grundsatzfragen. Unter anderem ist der in der letzten Zeitung vorgestellteLeitantrag des Landeskongresses der GÖD OÖ im Juni 2016 aus seinerFeder. Auf Wiener Ebene ist er in den nächsten fünf Jahren wiederum mitden Aufgaben „Junge GÖD und Sport“ betraut. Wir freuen uns, dass Markus Larndorfer die Interessen der GÖD OÖ in Wienvertritt und wünschen ihm für die kommende Funktionsperiode viel Erfolgund Schaffenskraft!GOD Zeitung Oktober 2016:- 20.10.2016 12:59 Uhr Seite 2SEITE 3LAbg. Dr. Peter CsarLandesvorsitzenderOb wir es wahrhaben wollenoder nicht, am Horizont istschon deutlich das Ende des Ka-lenderjahres 2016 erkennbar. Ein invielerlei Beziehung bemerkenswer-tes Jahr. Auch für uns im öffentli-chen Dienst und in der GÖD. Blenden wir ein Jahr zurück: Öster-reich wurde am falschen Fuß er-wischt von einer Flüchtlingswelle,auf die wir ungenügend vorbereitetwaren. Zeltlager und marodierendeGruppen nicht registrierter Flücht-linge gehörten zur Tagesordnung.Im Brennpunkt stand natürlich deröffentliche Dienst: Polizei, Bundes-heer, Verwaltung, Bildung und Ge-sundheitssystem. Diese schwierigePhase wurde nicht nur dank einerhilfsbereiten Zivilbevölkerung, son-dern insbesondere auch dank desengagierten Auftretens der Sicher-heitskräfte gemeistert – mit viel per-sönlichem Einsatz. Auch wenn heute lange nicht alleseitel Wonne ist und die europäi-schen Lösungsansätze weiter aufsich warten lassen, sind wir den-noch wesentliche Schritte weiter –zumindest auf nationaler Ebene. Si-cherheitsverwaltung genießt beiBürgern und Politik heute wiederjenen Stellenwert, der für eine funk-tionierende Gesellschaft eigentlichselbstverständlich sein sollte.Die Folgen gehen freilich weiter.Etwa in den Schulen, wo Pädago-ginnen und Pädagogen nun zigtau-send traumatisierte Flüchtlingskin-der in den Schulbetrieb integrieren.Als GÖD erwarten wir uns von derPolitik aktuell andere Akzente fürsSchulwesen als eine Diskussionüber Herbstferien.2016 wird sicher auch in die Ge-schichte eingehen als Jahr der Bun-despräsidentenwahl. Abseits allerHäme bleibt eine ernste Botschaft:Ohne Rechtssicherheit gibt es keinefunktionierende Demokratie. Das seiallen ins Stammbuch geschrieben,die meinen, man könne staatlicheStrukturen weiter beliebig schrump-fen.Schlussendlich ist 2016 auch eineZäsur in der GÖD. Nach unheimlicherfolgreichen Jahren an der Spitzeder GÖD übergab Fritz Neugebauerdas Ruder an Dr. Norbert Schnedl.Gemeinsam mit Fritz Neugebauerhaben auch die bisherigen Stellver-treter Dr. Willi Gloss, Richard Holzerund Dr. Peter Korecky ihre Funktio-nen in jüngere Hände gelegt. Ihnenallen gebührt auch aus Oberöster-reich unser Dank für hervorragendeZusammenarbeit. Und NorbertSchnedl und sein Team könnensich auf unsre ganz Unterstützungverlassen. In diesem Sinne uns allen ein kräfti-ges Glück auf! LAbg. Dr. Peter CsarVorsitzenderLiebe Kolleginnen!Liebe Kollegen!Ohne Rechtssicherheitkeine DemokratieGOD Zeitung Oktober 2016:- 20.10.2016 12:59 Uhr Seite 3SEITE 4SchöneneueArbeitsweltIm Jahr 2000 waren 75 Pro-zent der Informationsdatender Welt analog – also in Bü-chern, Filmen, etc. –gespei-chert. Bescheidene 25 Pro-zent standen digital zurVerfügung. Im Jahr 2016 sindes 1Prozent der auf dieserErde zur Verfügung stehen-den Daten, die heute nicht di-gital gespeichert sind. Die ab-sehbaren Auswirkungen aufden öffentlichen Dienst:enorm! Die Erfindung des Buchdrucks durch Johannes Gutenberganno 1450 revolutionierte dieWelt des Mittelalters, wobei breite Aus-wirkungen aufs Volk mangels allgemei-ner Lesekenntnisse stark verzögert an-kamen. Rund dreihundert Jahre späterkatapultierte die Dampfmaschine großeBereiche des Handwerks binnen weni-ger Jahrzehnte ins Zeitalter der Industrie.Den nächsten großen Entwicklungs-schub brachte die Elektrisierung Anfangdes 20. Jahrhunderts. Und die Welt derComputer veränderte beginnend mitden 80er-Jahren des letzten Jahrhun-derts nicht nur unseren Alltag, sondern?auch unsere Arbeitswelt. Das war abernicht das Ende der Digitalisierung, son-dern nur deren Anfang. Renommierte Wissenschafter gehenderzeit davon aus, dass innerhalb dernächsten 20 bis 30 Jahre bis zu 50 Pro-zentder heutigen Berufsbilder durch Di-gitalisierung und Automatisierung ver-schwinden werden. Das Institut fürhöhere Wissenschaften (IHS) prognosti-ziert auf Basis internationaler Studienauch für Österreich gleichlautende Zah-len für den heimischen Arbeitsmarkt.Und was nicht verschwindet, wird sichzumindest maßgeblich verändern. Davon betroffen ist beileibe nicht nur derhandwerkliche Bereich, sondern im be-sonderen Ausmaß der Dienstleistungs-sektor. Schon lange veranlagt IhreHausbank das von Ihnen zur Verfügunggestellte Geld nicht auf Empfehlung cle-verer Anlageberater, sondern auf Basisvon algorithmusgesteuerten Software-produkten. Und der Pflegeroboter in Al-tenheimen ist nicht Sience-Fiction, son-dern bereits im Testbetrieb. Nicht mehr Öl, Gas oder Metalle, son-dern Daten sind längst der lukrativsteRohstoff der neuen Welt. Schon malnachgedacht, warum ein Unternehmenwie Google, das von jedem gratis ge-nutzt werden kann, den zigfachen Wertjedes Stahlkonzerns hat? Google liefertDaten. Und das milliardenfach, unge-schönt und in Echtzeit. Mit jedem Klickauf diesen Plattformen hinterlassen wirInformationen. Zur Illustration: Frühererhob die staatliche Gesundheitsbe-hörde der USA anhand von Krankmel-dungen durch Ärzte, wann und wo Grip-GOD Zeitung Oktober 2016:- 20.10.2016 12:59 Uhr Seite 4SEITE 5pewellen auftreten. Heute erledigt dasGoogle in Echtzeit anhand der Suchan-fragen nach Kopfweh und Schnupfen.Nutznießer ist die Pharmaindustrie, diedamit punktgenau für ihre ProdukteWerbung schalten kann. Besorgniserregend wird es, wenn On-line-Verkaufsplattformen schon heutepersonenbezogene Daten dazu ver-wenden, etwa den Verkaufspreis fürProdukte individuell festzusetzen. Wennman also vom neuesten Notebook mitApfellogoaus surft und in einer besse-ren Gegend wohnt, kann der Preis dannentsprechend höher ausfallen (perso-nal-pricing). Und angeblich können sol-che Firmen auch schon Ihren aktuellenGefühlszustand anhand Ihres Tipp- undWischverhaltens am PC oder Handy er-kennen und verwerten. Das alles beschränkt sich auf kurz oderlang nicht nur auf unsere Privatsphäre.Digitalisierung wird auch auf den öffent-lichen Dienst verändern. Die örtliche undzeitliche Gebundenheit von Arbeitsleis-tung als wesentliches Merkmal unserheutigen Arbeitsverhältnisse wird in derdigitalen Arbeitswelt an Bedeutung ver-lieren. Alles wird arbeitsteiliger. DieBuchhaltung der Austrian Airlines sitztschon heute nicht in Schwechat, son-dern in Indien. Was heißt das aber für eine Verwaltung?Was bedeutet dies für die Qualität unse-rer Arbeit und unserer Arbeitsplätze?Was bedeutet Digitalisierung auch fürdie Adressaten unserer Dienstleistun-gen, nämlich die Bürgerinnen und Bür-ger? Wie viel an Entmenschlichung kön-nen und wollen wir uns hier im Kontaktmit unserem Auftraggeber leisten? Wel-che Anforderungen stellen sich auch inZusammenhang mit der Sicherheit un-serer Daten? Schon heute ist jeder Be-sitzer eines Mobiltelefonesletztlich eingläserner Mensch. Den elektronischenÜberwachungsmöglichkeiten am Ar-beitsplatz sind keine Grenzen gesetzt –es sei denn, Gewerkschaften ziehensolche. Gesellschaft und Politik stehen ange-sichts der absehbaren Veränderungenam Arbeitsmarkt vor einer weiteren un-gelösten Herausforderung: Der Staat fi-nanziert die Sozialsysteme überwiegendaus Lohnsteuereinnahmen und Sozial-versicherungsbeiträgen. Beides hängtan einem konservativen Arbeitsmarkt,wie ihn das 20. Jahrhundert kannte.Aber wo entsteht Wertschöpfung – unddamit Steuerpflicht –in einer digitalenund zunehmend globalisierten Welt? Wenn nun aber ganze Wertschöpfungs-ketten wegbrechen, wie können wirdann unsere sozialen Systeme nachhal-tig finanzieren? Es wird wohl gänzlichneue Denkansätze jenseits heute ideo-logisch geführter Diskussionen bedür-fen. Es ist entscheidend, dass sich die Ge-werkschaft öffentlicher Dienst heute mitall diesen Fragen beschäftigt. Dennweder warten die Entwicklungen aufuns, noch sind sie aufzuhalten. Wirbrauchen die Digitalisierung nicht zufürchten. Wie jede technische Revolu-tion wird auch diese einen Schritt nachvorne bedeuten. Dazu braucht es abereinen Rahmen, damit auch im Zeitalterder digitalen Arbeitswelt der Grundsatzgilt, dass die Arbeit für den Menschenda ist und nicht der Mensch für die Ar-beit.Markus LarndorferVorsitzender derGÖD-Landesverwaltung OÖMitglied des Bundesvor-standesGOD Zeitung Oktober 2016:- 20.10.2016 13:00 Uhr Seite 5SEITE 6GÖD-BUNDESKONGRESS:Schnedl mit 96,6 Prozent zumVorsitzenden der GÖD gewähltDelegierte setzten ein starkes Zeichen der GeschlossenheitBeim 17. Bundeskongress derGewerkschaft ÖffentlicherDienst von 11. bis13. Oktober2016 wurden die Karten neugemischt und somit die Wei-chen für die nächsten fünfJahre gestellt. Dr. Norbert Schnedl wurde von mehrals 96 Prozentder anwesendenDelegierten zum neuen Vorsitzenden derGewerkschaft Öffentlicher Dienst ge-wählt. Auch seine StellvertreterInnenwurden mit überwältigender Mehrheitbestätigt bzw. neu gewählt. Ein großer Dank gilt dem bisherigenGÖD-Vorsitzenden Fritz Neugebauer,der nach 19 Jahren an der Spitze zumEhrenpräsidenten ernannt wurde. MitMarkus Larndorfer (Bereichsleiter JungeGÖD; Sport) ist auch Oberösterreichweiterhin im Vorstand der GÖD vertreten. Dieses eindeutige Wahlergebnis ist einZeichen von Stärke und Einheit der ge-samten GÖD-Familie. Neben den Neu-wahlen wurden im Zuge des Bundes-kongresses ein Leitantrag mit 11Kapiteln und 500 Einzelanträge be-schlossen, welche die Richtung für dieArbeit der nächsten Funktionsperiodevorgeben. Auch die gesamte Bundesregierungwürdigte mit ihrer Anwesenheit bei derfeierlichen Eröffnung des Kongresses imVienna Austria Center die Arbeit der Ge-werkschaft Öffentlicher Dienst. Staats-sekretärin Mag. Muna Duzdar steuertemit einem Impulsreferat einen wertschät-zenden Beitrag bei. Abschließend be-tonte Universitätsprofessor Dr. KonradPaul Liessmann die Wichtigkeit des öf-fentlichen Dienstes in der Gesellschaft –auch aus philosophischer Sicht. Mit dieser großen Bestätigung und unterneuer Führung startet die GewerkschaftÖffentlicher Dienst mit starker Geschlos-senheit in die nächsten fünf Jahre.GOD Zeitung Oktober 2016:- 20.10.2016 13:00 Uhr Seite 6SEITE 7Die Ära Neugebauer hat durchaus Ver-änderungen gebracht. Diese wurden inhohem Maße von den Mitarbeitern mit-getragen.Mit der Vorsitzübergabe von Fritz Neu-gebauer an Norbert Schnedl geht eineÄra in der Beamtengewerkschaft zuEnde. Wenn die Erinnerung nicht trügt,dann war das eine Ära, in der ein starkerGewerkschafter mit ungeheurem Behar-rungsvermögen jedes noch so kleine„wohlerworbene Recht“ seiner öffentlichBediensteten verteidigt und jede Reformverhindert hat.Die Erinnerung trügt aber: In die ÄraNeugebauer fallen unter anderem dieNeuordnung der Beamtenpensionen,das neue Lehrerdienstrecht und die Ein-führung der Verwaltungsgerichtsbarkeit,die die größte Verwaltungsreform derZweiten Republik darstellt. Der zweiteBlick zeigt also, dass die vergangenen19 Jahre durchaus Veränderungen ge-bracht haben – und dass diese Verän-derungen in hohem Maße von den Mit-arbeitern mitgetragen worden sind.Natürlich war das mit Kompromissenverbunden. Diese hat es nur gegeben,wenn der Dienstgeber rechtzeitig denRat der Mitarbeiter und ihrer Vertretungeingeholt hat – das hat die Politik lernenmüssen. Gewerkschafter sind nämlichheikle Interessenvertreter: Haben sieden Eindruck, dass die Dienstgeber-seite Veränderungen oktroyieren will,dann leisten sie Widerstand, dann rufensie auch ihre Mitglieder zum Widerstandauf. Im öffentlichen Dienst funktioniertdas aufgrund eines hohen gewerk-schaftlichen Organisationsgrads besserals in anderen Branchen. Auch daskann man aus der Ära Neugebauer ler-nen.Conrad SeidlDer Standard vom 11. Oktober 2016:Beamtengewerkschaft: vonNeugebauer lernenGOD Zeitung Oktober 2016:- 20.10.2016 13:00 Uhr Seite 7SEITE 8Karenzurlaub zur Pflege einesbehinderten Kindes Will sich die/der Landesbedienstete derPflege eines im gemeinsamen Haushaltlebenden behinderten Kindes widmen,dann ist der/dem Landesbedienstetenauf ihr/sein Ansuchen der Karenzurlaubunter Entfall der Bezüge zur Pflege einesbehindertes Kindes unter folgenden Vor-aussetzungen zu gewähren:•für das Kind gebührt die erhöhte Fami-lienbeihilfe im Sinn des § 8 Abs. 4 desFamilienlastenausgleichsgesetzes1967 •die Arbeitskraft der/des Landesbe -diensteten wird durch den Pflegeauf-wand gänzlich beansprucht •das Kind hat das 40. Lebensjahr nochnicht vollendet •es besteht ein gemeinsamer Haushalt;dieser liegt auch vor, wenn sich dasbehinderte Kind nur zeitweilig wegenHeilbehandlung außerhalb der Hausge-meinschaft aufhält.Gänzliche Beanspruchung der Arbeits-kraft wird angenommen, •wenn das behinderte Kind das Alter fürden Beginn der allgemeinen Schul-pflicht noch nicht erreicht hat und stän-diger persönlicher Hilfe und Pflege be-darf•wenn es während der Dauer der allge-meinen Schulpflicht wegen Schulunfä-higkeit entweder von der allgemeinenSchulpflicht befreit ist oder ständigerpersönlicher Hilfe und Pflege bedarf•oder wenn es nach Vollendung der all-gemeinen Schulpflicht und vor Vollen-dung des 40. Lebensjahres dauerndbettlägerig ist oder ständiger persön-licher Hilfe und Pflege bedarf.Karenzurlaub zur Pflege einespflegebedürftigen AngehörigenBesteht der Bedarf an häuslicher Pflegefür eine/n nahe/n Angehörige/n (Ehegat-tin/e, eingetragene/r Partner/in, Lebens-gefährtin/e, in gerader Linie Verwandte/r,Stief-, Wahl- und Pflegekind, Geschwis-ter) für einen längeren Zeitraum ist denLandesbediensteten auf Ansuchen derKarenzurlaub unter Entfall der Bezüge zurPflege eines pflegebedürftigen nahenAngehörigen unter folgenden Vorausset-zungen zu gewähren:•die/der Landesbedienstete widmetsich der Pflege einer/eines nahen An-gehörigen •die/der nahe Angehörige hat Anspruchauf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 •die Arbeitskraft der/des Landesbe -diensteten wird durch den Pflegeauf-wand gänzlich beansprucht •die Pflege erfolgt in häuslicher Umge-bung.Urlaub Während dieser Zeit entsteht kein Ur-laubsanspruch (unterjährige Karenzie-rung führt daher zur Aliquotierung des Ur-laubs).AnrechnungDie Zeit dieser Karenzierungen ist fürRechte, die von der Dauer des Dienst-verhältnisses abhängen (z. B. sechsteUrlaubswoche, Jubiläumsgeld, Abferti-gung) grundsätzlich nicht zu berücksich-tigen.Jedoch wird die Dauer eines solchen Ka-renzurlaubes mit dem Tag des Wieder-antrittes des Dienstes zur Hälfte für dieVorrückung wirksam.Hinweis: Für die Pflege eines nahen An-gehörigen von 1 bis max. 3 Monaten gibtes die Möglichkeit der geförderten Pfle-gekarenz bzw. Pflegeteilzeit (siehe Bei-trag GÖD OÖ Infomagazin vom Juni2016, Seite 6 und 7).AntragstellungDer Antrag auf Gewährung des Karenz-urlaubes zur Pflege eines behindertenKindes bzw. zur Pflege eines pflegebe-dürftigen nahen Angehörigen soll spätes -tens 2 Monate vor dem gewollten Wirk-samkeitsbeginn gestellt werden.MeldepflichtenFallen die Voraussetzungen für die Ka-renzierung zur Pflege eines behindertenKindes bzw. zur Pflege eines pflegebe-dürftigen nahen Angehörigen weg, soZeit für die Pflege von ADieser dritte Teil unserer Serie über die Möglichkeitenfür Auszeiten zur Pflege eines Angehörigen widmet sich dem Thema „Karenzurlaubzur Pflege eines behindertes Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen“(§ 49 Oö. LVBG bzw. § 83 Oö. LBG). Als Ansprechpartnerinnen stehen zurVerfügung:Mag. Dr. Manuela Stadler Juristin im ZBR-Büro der gespag (Telefon05055460-21583)Dr. Barbara SpöckJuristin im LPA-BüroTelefon0732/7720-11575GOD Zeitung Oktober 2016:- 20.10.2016 13:00 Uhr Seite 8SEITE 9hat dies die/der Landesbediensteteinnerhalb von 2 Wochen dem Dienstge-ber zu melden.Vorzeitige Beendigung desKarenzurlaubesDer genehmigte Karenzurlaub kann aufAntrag der/des Landesbediensteten vor-zeitig beendet werden, wenn•der Karenzierungsgrund weggefallenist•das Ausschöpfen der ursprünglich ver-fügten Dauer des Karenzurlaubes fürden Landesbediensteten eine Härtebedeuten würde und auch•keine wichtigen dienstlichen Interessenentgegenstehen.SozialversicherungKrankenversicherungDa bei der KFL etwas andere Rahmen-bedingungen als bei der GKK gelten,sind im Einzelfall mit der KFL vorab dieMöglichkeiten der Versicherung in derKrankenfürsorge zu klären.a) Beitragsfreie Mitversicherung in derKrankenversicherung Für nahe Angehörige1einer/s zu pflegen-den Landesbediensteten besteht dieMöglichkeit der beitragsfreien (somit kostenlosen) Mitversicherung in derGKK-Krankenversicherung der/des zupflegenden angehörigen Landesbe -diens teten, wenn die/der zu pflegendeLandesbedienstete Anspruch auf Pflege-geld zumindest in Höhe der Stufe 3 hatund die Pflege unter ganz überwiegenderBeanspruchung der Arbeitskraft nicht er-werbsmäßig in häuslicher Umgebung er-folgt. Bei der KFL gelten etwas andere Rah-menbedingungen, weshalb im Einzelfallmit der KFL vorab die Möglichkeiten derMitversicherung in der Krankenfürsorgegeklärt werden sollten.Anträge sind bei dem Krankenversiche-rungsträger (GKK) bzw. Krankenfürsor-geträger (KFL) zu stellen, bei die/der derzu pflegende Landesbedienstete kran-kenversichert ist.Hinweis: Eine beitragsfreie Mitversiche-rung kann auch aus anderen Gründenmöglich sein. Informieren Sie sich vorabbei der GKK bzw. KFL.b) Beitragsfreie Selbstversicherung in derKrankenversicherung –GKKAusführliche Informationen zur beitrags-freien Selbstversicherung in der Kranken-versicherung bei sozialer Schutzbedürf-tigkeit bei Pflege eines behindertenKindes sowie bei Pflege eines nahen An-gehörigen erhalten Sie bei der GKK.PensionsversicherungLandesbeamte Für Landesbeamte zählen diese Karenz-urlaube als ruhegenussfähige Dienstzeit.Landesvertragsbedienstete Landesvertragsbedienstete können beider Pensionsversicherungsanstalt PVAPensionsversicherungszeiten (Beitrags-zeiten) auch durch die Pflege einesnahen Angehörigen kostenlos erwerben:a) Weiterversicherung in der Pensions-versicherung2Eine kostenlose Weiterversicherung inder Pensionsversicherung ist bei Aus-scheiden aus der Pflichtversicherung Angehörigenwegen der Pflege einer/eines nahen An-gehörigen mit Pflegegeld zumindest derStufe 3 unter bestimmten Voraussetzun-gen möglich.Ausführliche Informationen zu dieserWeiterversicherung erhalten Sie bei derPensionsversicherungsanstalt PVA.b) Selbstversicherung in der Pensions-versicherung2Selbstversicherung für pflegende Ange-hörigeDiese Selbstversicherung ermöglichtkostenlos den Erwerb von Pensionsver-sicherungszeiten bei Pflege eines nahenAngehörigen mit Pflegegeld zumindestder Stufe 3, wobei hier möglich ist,weiterhin im Berufsleben zu bleiben(mitSenkung des Beschäftigungsaus-maßes).Ausführliche Informationen zur Selbstver-sicherung für pflegende Angehörige er-halten Sie bei der Pensionsversiche-rungsanstalt PVA.Selbstversicherung bei Pflege einesbehinderten KindesDiese Selbstversicherung ermöglichtkos tenlos den Erwerb von Pensionsver-sicherungszeiten (maximal bis zum letz-ten Tag des Monats, in dem das zu pfle-gende behinderte Kind das 40.Lebensjahr vollendet). Ausführliche Informationen zur Selbstver-sicherung bei Pflege eines behindertenKindes erhalten Sie bei der Pensionsver-sicherungsanstalt PVA.Hinweis: Für Fälle der Sterbebegleitungnaher Angehöriger und zur Betreuungschwerst erkrankter Kinder (Wahl- oderPflegekinder) gibt es die Möglichkeit derFamilienhospizfreistellung.Informationen dazu im nächstenHeft.Manuela StadlerJuristin des Zentralbetriebs rates derOö. Gesundheits- und Spitals-AG1Ehegattin/Ehegatte, eingetragene Partner/in, Lebensge-fährtin/Lebensgefährte und Personen, die mit der pflege-bedürftigen Person in gerader Linie oder bis zum 4. Gradder Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind; Wahl-,Stief- und Pflegekinder, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern.2Die Beitragsleistung erfolgt durch den Bund und ist somitfür die/den Versicherte/n kostenlos.GOD Zeitung Oktober 2016:- 20.10.2016 13:00 Uhr Seite 9Next >